"Vertrag von Lissabon" und Gewährleistungsstaat
"Vertrag von Lissabon" und "Gewährleistungsstaat"
In Deutschland müssen heute die hoheitlichen Aufgaben von Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung, Verwaltung, Militär, Polizei) und Judikative (Rechtsprechung) grundsätzlich von staatlichen Beschäftigten ausgeführt werden ("Funktionsvorbehalt", Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz). Das ist entscheidend, um Rechtsstaat und demokratische Kontrolle des Staates zu erhalten.
Der "Vertrag von Lissabon", ein Vertrag zur Änderung des EG-Vertrags und des EU-Vertrags, hingegen, würde mal eben so in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne öffentliche Debatte die Staatsform ändern von Gewaltenteilung (bzw. Gewaltenverschränkung) zum "Gewährleistungsstaat", wo der Staat weitgehend zur Beute von Konzernen würde. Nur noch grundlegende Funktionen, öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit dürfte er mit eigenen Beschäftigten ausüben.